Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 30.08.1996

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 14.03.1996 - 1 Ws 96/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3729
OLG Zweibrücken, 14.03.1996 - 1 Ws 96/96 (https://dejure.org/1996,3729)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.03.1996 - 1 Ws 96/96 (https://dejure.org/1996,3729)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. März 1996 - 1 Ws 96/96 (https://dejure.org/1996,3729)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung der Unterbringungszeit auf die Strafe; Berücksichtigung der Untersuchungshaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 Abs. 4 S. 1, § 51 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 357
  • StV 1997, 478
  • Rpfleger 1996, 367
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.03.1996 - 1 Ws 96/96
    Nach dem Verständnis des Senats ist die gesetzliche Regelung auch in dieser Form durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 91, 1, 35 ff.) als grundgesetzmäßig bestätigt worden.
  • OLG Düsseldorf, 10.07.1995 - 4 Ws 97/95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.03.1996 - 1 Ws 96/96
    Das OLG Düsseldorf (StV 1996, 47 ) ist demgegenüber der Auffassung, einer solchen Berechnungsweise stehe das verfassungsrechtliche Übermaßverbot entgegen, wenn - wie hier - keine Anordnung nach § 67 Abs. 2 getroffen ist und die Maßregel daher entsprechend der Grundregel des § 67 Abs. 1 StGB vor der Strafe vollzogen wird.
  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 2422/96

    Verfassungswidrigkeit sog. organisationshaft im Zusammenhang mit dem

    Was die Frage der Anrechnungsreihenfolge nach §§ 67 Abs. 4 Satz 1, 51 Abs. 1 StGB betrifft, so mögen zwar gute Gründe dafür sprechen, eine andere als die im hiesigen Fall von den Strafvollstreckungsgerichten vertretene Lösung zu wählen (vgl. LG Stade, Recht und Psychiatrie 1995, 95 m. Anm. Volckart >ebd. S. 63 ff.<; OLG Düsseldorf Rpfleger 1996, 82; LG Wuppertal, StV 1996, 329, aber auch PfzOLG Zweibrücken, NStZ 1996, 357).
  • OLG Köln, 06.01.2006 - 2 Ws 619/05

    Anrechnung vorweg vollzogener Maßregel auf Freiheitsstrafe ohne Berücksichtigung

    Dieser verkürzt die noch zu verbüßende Freiheitsstrafe von Anfang an (vgl. Pfz. OLG Zweibrücken NStZ 1996, 357; OLG Frankfurt NStZ 1993, 252, 253; LG Wuppertal StV 1996, 329, 330).

    OLG Zweibrücken NStZ 1996 S. 357 Bezug genommen wird.

  • OLG Stuttgart, 11.05.2001 - 3 Ws 100/01

    Anrechnung der vorweg vollzogenen Maßregel

    Streitig ist, ob diese Anrechnung auf die ersten zwei Drittel der Strafe erfolgt mit der Wirkung, dass der anrechnungsfähige Zeitrahmen für die Maßregel verkürzt wird (vgl. OLGe Düsseldorf, Hamm und Frankfurt a.a.O.; OLG Zweibrücken NStZ 1996, 357 = StV 1997, 478, OLG Braunschweig NStZ-RR 2000, 7 [nur LS]) oder ob die Anrechnung im letzten Drittel erfolgt, was regelmäßig zu einer erhöhten Anrechnungsfähigkeit der Maßregel auf der einen Seite, zu einer Reduzierung des Restdrittels auf der anderen Seite führen wird (OLG Düsseldorf StV 1996, 47; LG Wuppertal StV 1996, 329 [330]; OLG Zweibrücken NStZ 2001, 54 [55] -- das diese Rechtsmeinung als herrschende bezeichnet --).

    Der Senat hält in Zuordnung der oben II. 3) dargelegten Gesichtspunkte die Absetzung der Zeit der Untersuchungshaft von dem die Anrechnungsfähigkeit der Maßregel bestimmenden 2/3-Zeitraum des § 67 Abs. 4 Satz 1 StGB für geboten (vgl. auch OLG Zweibrücken, NStZ 1996, 357 = StV 1997, 478; OLG Braunschweig, NStZ-RR 2000, 7).

  • OLG Zweibrücken, 22.06.2006 - 1 Ws 217/06

    Anrechnung von Untersuchungshaft und sog. Organisationshaft auf die neben der

    Der Senat hält an seiner in der Entscheidung vom 14. März 1996 - 1 Ws 96/96 (NStZ 1996, 357 = StV 1997, 478) aufgestellten Rechtsprechung fest, die auch sonst höchstrichterlich überwiegend vertreten wird (vgl Aufstellung bei MK-Maier StGB § 67 Rn. 22 Fußn. 30; ebenso OLG Köln Beschluss vom 6. Januar 2006 - 2 Ws 619/05 - zitiert nach juris; OLG Braunschweig Beschluss vom 27. April 1999 - Ws 123/99 - zitiert nach juris; OLG Düsseldorf MDR 1997, 85).
  • OLG Brandenburg, 11.02.2008 - 1 Ws 12/08

    Strafvollstreckung: Reihenfolge und Umfang der Anrechnung von Untersuchungshaft

    "...Insbesondere entspricht es auch der Rechtsauffassung des Senats, dass in Fällen, in denen - wie hier - im selben Urteil neben einer Freiheitsstrafe die (vorab zu vollziehende) Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) angeordnet worden ist, zunächst gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 StGB die vor Beginn des Maßregelvollzuges (zudem) erlittene Untersuchungshaft und erst danach gemäß § 67 Abs. 4 S. 1 StGB die Dauer des Maßregelvollzuges auf die verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen ist, wobei für die letztgenannte Anrechnung nur noch der durch die frühere Untersuchungshaft noch nicht erledigte Rest bis zu insgesamt zwei Dritteln der Freiheitsstrafe zur Verfügung steht (OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1996, 380; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381; OLG Nürnberg NStZ-RR 1997, 265; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 191; OLG Zweibrücken NStZ 1996, 357; a.A.: OLG Celle StV 1997, 477; NStZ-RR 2006, 388; OLG Düsseldorf StV 1996, 47; NStZ-RR 2006, 251; LG Wuppertal StV 1996, 329).
  • OLG Hamm, 25.06.1996 - 2 Ws 250/96

    Anrechnung, Organisationshaft, Strafzeitberechnung, Unterbringung,

    Dieser Ansicht ist hinsichtlich der Untersuchungshaft auch das OLG Zweibrücken in NStZ 1996, 357 .
  • OLG Jena, 17.10.2006 - 1 Ws 332/06

    Widerruf der Strafaussetzung

    Die zuletzt genannte Auffassung hat zur Folge, dass für die Anrechnung des Maßregelvollzugs gem. § 67 Abs. 4 Satz 1 StGB nur noch ein um die Dauer der Untersuchungshaft vermindertes 2/3-Kontingent zur Verfügung steht ( OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.04.1999, Ws 123/99 bei Juris; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, NStZ-RR 1997, 25; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 380; OLG Hamm NStZ 1997, 54 und NStZ-RR 1996, 381; OLG Köln Strafo 2006, 120; OLG des Landes Sachsen-Anhalt , Beschluss vom 20.11.2000, 1 Ws 534/00 bei Juris; OLG Nürnberg, ZfStRVo 1998, 368; OLG Stuttgart Justiz 2002, 63, zitiert nach Juris; OLG Zweibrücken, StV 1997, 478 und Beschuss vom 22.06.2006, 1 Ws 217/06, 1 VAS 13/06 bei Juris; zu den Argumenten der vertretenen Auffassungen siehe Uhlenbruch NStZ 2000, 287, 291).
  • OLG Brandenburg, 16.04.2007 - 1 Ws 55/07

    Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft vor dem Maßregelvollzug im Fall der

    Insbesondere entspricht es auch der Rechtsauffassung des Senats, dass in Fällen, in denen - wie hier - im selben Urteil neben einer Freiheitsstrafe die (vorab zu vollziehende) Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) angeordnet worden ist, zunächst gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 StGB die vor Beginn des Maßregelvollzuges (zudem) erlittene Untersuchungshaft und erst danach gemäß § 67 Abs. 4 S. 1 StGB die Dauer des Maßregelvollzuges auf die verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen ist, wobei für die letztgenannte Anrechnung nur noch der durch die frühere Untersuchungshaft noch nicht erledigte Rest bis zu insgesamt zwei Dritteln der Freiheitsstrafe zur Verfügung steht (OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1996, 380; OLG Hamm NStZ-RR 1996, 381; OLG Nürnberg NStZ-RR 1997, 265; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 191; OLG Zweibrücken NStZ 1996, 357; a.A.: OLG Celle StV 1997, 477; NStZ-RR 2006, 388; OLG Düsseldorf StV 1996, 47; NStZ-RR 2006, 251; LG Wuppertal StV 1996, 329).
  • OLG Koblenz, 03.09.2001 - 1 Ws 1005/01

    Anrechnung, Freiheitsstrafe, Maßregelvollzug, Organisationshaft, Unterbringung,

    Erst danach ist gemäß § 67 Abs. 4 S. 1 StGB der Maßregelvollzug auf die verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen, wobei für diese Anrechnung nur noch der durch die frühere Untersuchungshaft noch nicht erledigte Rest von zwei Dritteln der erkannten Freiheitsstrafe zur Verfügung steht (OLG Zweibrücken NStZ 96, 357 = StV 97, 478; OLG Frankfurt NStZ-RR 96, 380; OLG Hamm, 2. Strafsenat NStZ-RR 96, 381 = StV 97, 481; OLG Hamm, 3. Strafsenat - 3 Ws 167/96 - OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat - 2 Ws 127, 128 und 332/96 - OLG Nürnberg NStZ-RR 97, 265; OLG Braunschweig NStZ-RR 2000, 7).
  • OLG Oldenburg, 15.10.1999 - 1 Ws 518/99

    Anrechnung einer vollstreckten Untersuchungshaft auf die vollziehende

    Diese Auffassung wird vom OLG Zweibrücken geteilt, NStZ 1996, 357.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.08.1996 - 1 HEs 191/96, 1 Ws 96/96, 1 Ws 97/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5013
OLG Frankfurt, 30.08.1996 - 1 HEs 191/96, 1 Ws 96/96, 1 Ws 97/96 (https://dejure.org/1996,5013)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.08.1996 - 1 HEs 191/96, 1 Ws 96/96, 1 Ws 97/96 (https://dejure.org/1996,5013)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. August 1996 - 1 HEs 191/96, 1 Ws 96/96, 1 Ws 97/96 (https://dejure.org/1996,5013)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 200
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91

    Amtsträgereigenschaft des Geschäftsführers eines landeseigenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.1996 - 1 HEs 191/96
    Dies erscheint auch deswegen nicht unsachgemäß, weil nach Vollziehung dieses Beschlusses zur Zeit in diesem Verfahren kein Haftbefehl vollzogen wird, der Anlaß zu abschließender Entscheidung über die Amtsträgereigenschaft geben könnte, und weil zum anderen nach Kenntnis des Senats noch für dieses Jahr mit einer BGH-Entscheidung im Zusammenhang mit dem Amtsträgerbegriff zu rechnen ist, die im Anschluß an BGHSt 38, 199 in der einen oder anderen Richtung Klarheit schaffen könnte.
  • BayObLG, 20.07.1995 - 4St RR 4/95

    Öffentliche Vergabe und Weitergabe von Informationen an Interessenten - Betrug,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.1996 - 1 HEs 191/96
    Er stützt sich dabei auf die herrschende Meinung zum Amtsträgerbegriff (Schönke-Schröder-Eser, StGB , 24. Aufl., § 11 , Rdnr. 22, 25, 30; Dreher/Tröndle, StGB , 46. Aufl., § 11 , Rdnr. 22; Lackner, StGB , 20. Aufl., § 11 , Rdnr. 6 ff, 9; KG NStZ 1994, 242 ; Ossenbühl JR 1992, 474; BGHSt 12, 89; Welp in: Festschrift für Lackner, S.761, 770, 777 ff.; Lenckner, ZStW 1994, 502, 506, 530 f.; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 10.12.1987 -1 Ws 268/87; vgl. auch OLG Ffm., NJW 1994, 2242 ; Weiser, NJW 1994, 968 ff; Übersicht bei Wagner, JZ 1987, 594; LG München I, Urteil vom 8.10.1992 - 6 Kls 302 Js 20370/92; a.A. Haft, NJW 1995, 1113; s. auch Haft, NJW 1996, 238; BayObLG NJW 1996, 268 ; BGHSt.38, 199).Die gesetzgeberischen Bemühungen um eine Neufassung des § 11 Abs. 1 Nr. 2 c StGB , die allein auf die öffentliche Aufgabe abhebt und die Organisationsform unberücksichtigt läßt, sprechen nicht dagegen, weil sie nicht zwingend auf Füllung einer Lücke angelegt sein müssen, sondern auch darauf abzielen können, die durch BGHSt.38, 199 hervorgerufenen Zweifel zu beheben.
  • BGH, 10.10.1958 - 5 StR 404/58

    Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben - Daseinsvorsorge - Amtsträgerschaft -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.1996 - 1 HEs 191/96
    Er stützt sich dabei auf die herrschende Meinung zum Amtsträgerbegriff (Schönke-Schröder-Eser, StGB , 24. Aufl., § 11 , Rdnr. 22, 25, 30; Dreher/Tröndle, StGB , 46. Aufl., § 11 , Rdnr. 22; Lackner, StGB , 20. Aufl., § 11 , Rdnr. 6 ff, 9; KG NStZ 1994, 242 ; Ossenbühl JR 1992, 474; BGHSt 12, 89; Welp in: Festschrift für Lackner, S.761, 770, 777 ff.; Lenckner, ZStW 1994, 502, 506, 530 f.; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 10.12.1987 -1 Ws 268/87; vgl. auch OLG Ffm., NJW 1994, 2242 ; Weiser, NJW 1994, 968 ff; Übersicht bei Wagner, JZ 1987, 594; LG München I, Urteil vom 8.10.1992 - 6 Kls 302 Js 20370/92; a.A. Haft, NJW 1995, 1113; s. auch Haft, NJW 1996, 238; BayObLG NJW 1996, 268 ; BGHSt.38, 199).Die gesetzgeberischen Bemühungen um eine Neufassung des § 11 Abs. 1 Nr. 2 c StGB , die allein auf die öffentliche Aufgabe abhebt und die Organisationsform unberücksichtigt läßt, sprechen nicht dagegen, weil sie nicht zwingend auf Füllung einer Lücke angelegt sein müssen, sondern auch darauf abzielen können, die durch BGHSt.38, 199 hervorgerufenen Zweifel zu beheben.
  • OLG München, 25.01.1996 - 2 Ws 37/96

    Außervollzugsetzung eines Haftbefehls ; Vorliegen von Haftgründen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.1996 - 1 HEs 191/96
    Auch Vorsichtsmaßnahmen, mit denen Täter typischerweise die Aufdeckung der Tat zu verhindern oder zu erschweren versuchen, begründen nicht ohne weiteres die erforderliche hohe Wahrscheinlichkeit der Verdunkelung (BayObLG NStZ 1996, 403 f.).
  • OLG Frankfurt, 19.04.1994 - 1 Ws 11/94

    Verdunkelungsgefahr; Herleitung des Haftgrundes; Art des Delikts;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.1996 - 1 HEs 191/96
    Nach der Rechtsprechung des Senats, an welche sämtliche Haftbefehle in dieser Sache inhaltlich anknüpfen und auf die sich auch die StA-OLG in der Stellungnahme vom 7.6.1996 (1 HEs 191/96) stützt, setzt dies voraus, daß der Beschuldigte derart in ein System von Vorteilsgewährungen eingebettet ist, daß Planung und Ausführung der konkreten Tat Ähnlichkeiten mit der Vorgehensweise von Wirtschaftskriminellen aufweist (Senatsbeschlüsse vom 19.4.1994 - 1 Ws 11/94; 10.12.1987 - 1 Ws 268187 und 21.1.1988 - 1 HEs 333/87).
  • OLG Zweibrücken, 16.06.1987 - 1 Ws 268/87

    Ersatzfreiheitsstrafe; Anwendungsbereich; Auslegung; Erstverbüßerregelung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.1996 - 1 HEs 191/96
    Er stützt sich dabei auf die herrschende Meinung zum Amtsträgerbegriff (Schönke-Schröder-Eser, StGB , 24. Aufl., § 11 , Rdnr. 22, 25, 30; Dreher/Tröndle, StGB , 46. Aufl., § 11 , Rdnr. 22; Lackner, StGB , 20. Aufl., § 11 , Rdnr. 6 ff, 9; KG NStZ 1994, 242 ; Ossenbühl JR 1992, 474; BGHSt 12, 89; Welp in: Festschrift für Lackner, S.761, 770, 777 ff.; Lenckner, ZStW 1994, 502, 506, 530 f.; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 10.12.1987 -1 Ws 268/87; vgl. auch OLG Ffm., NJW 1994, 2242 ; Weiser, NJW 1994, 968 ff; Übersicht bei Wagner, JZ 1987, 594; LG München I, Urteil vom 8.10.1992 - 6 Kls 302 Js 20370/92; a.A. Haft, NJW 1995, 1113; s. auch Haft, NJW 1996, 238; BayObLG NJW 1996, 268 ; BGHSt.38, 199).Die gesetzgeberischen Bemühungen um eine Neufassung des § 11 Abs. 1 Nr. 2 c StGB , die allein auf die öffentliche Aufgabe abhebt und die Organisationsform unberücksichtigt läßt, sprechen nicht dagegen, weil sie nicht zwingend auf Füllung einer Lücke angelegt sein müssen, sondern auch darauf abzielen können, die durch BGHSt.38, 199 hervorgerufenen Zweifel zu beheben.
  • OLG Frankfurt, 27.01.1994 - 1 Ws 24/94

    Dienstvorrichtungen zu staatlichen Zwecken; Zuständigkeit nach öffentlichem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.1996 - 1 HEs 191/96
    Er stützt sich dabei auf die herrschende Meinung zum Amtsträgerbegriff (Schönke-Schröder-Eser, StGB , 24. Aufl., § 11 , Rdnr. 22, 25, 30; Dreher/Tröndle, StGB , 46. Aufl., § 11 , Rdnr. 22; Lackner, StGB , 20. Aufl., § 11 , Rdnr. 6 ff, 9; KG NStZ 1994, 242 ; Ossenbühl JR 1992, 474; BGHSt 12, 89; Welp in: Festschrift für Lackner, S.761, 770, 777 ff.; Lenckner, ZStW 1994, 502, 506, 530 f.; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 10.12.1987 -1 Ws 268/87; vgl. auch OLG Ffm., NJW 1994, 2242 ; Weiser, NJW 1994, 968 ff; Übersicht bei Wagner, JZ 1987, 594; LG München I, Urteil vom 8.10.1992 - 6 Kls 302 Js 20370/92; a.A. Haft, NJW 1995, 1113; s. auch Haft, NJW 1996, 238; BayObLG NJW 1996, 268 ; BGHSt.38, 199).Die gesetzgeberischen Bemühungen um eine Neufassung des § 11 Abs. 1 Nr. 2 c StGB , die allein auf die öffentliche Aufgabe abhebt und die Organisationsform unberücksichtigt läßt, sprechen nicht dagegen, weil sie nicht zwingend auf Füllung einer Lücke angelegt sein müssen, sondern auch darauf abzielen können, die durch BGHSt.38, 199 hervorgerufenen Zweifel zu beheben.
  • KG, 15.11.1993 - 2 HEs 15/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.1996 - 1 HEs 191/96
    Er stützt sich dabei auf die herrschende Meinung zum Amtsträgerbegriff (Schönke-Schröder-Eser, StGB , 24. Aufl., § 11 , Rdnr. 22, 25, 30; Dreher/Tröndle, StGB , 46. Aufl., § 11 , Rdnr. 22; Lackner, StGB , 20. Aufl., § 11 , Rdnr. 6 ff, 9; KG NStZ 1994, 242 ; Ossenbühl JR 1992, 474; BGHSt 12, 89; Welp in: Festschrift für Lackner, S.761, 770, 777 ff.; Lenckner, ZStW 1994, 502, 506, 530 f.; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 10.12.1987 -1 Ws 268/87; vgl. auch OLG Ffm., NJW 1994, 2242 ; Weiser, NJW 1994, 968 ff; Übersicht bei Wagner, JZ 1987, 594; LG München I, Urteil vom 8.10.1992 - 6 Kls 302 Js 20370/92; a.A. Haft, NJW 1995, 1113; s. auch Haft, NJW 1996, 238; BayObLG NJW 1996, 268 ; BGHSt.38, 199).Die gesetzgeberischen Bemühungen um eine Neufassung des § 11 Abs. 1 Nr. 2 c StGB , die allein auf die öffentliche Aufgabe abhebt und die Organisationsform unberücksichtigt läßt, sprechen nicht dagegen, weil sie nicht zwingend auf Füllung einer Lücke angelegt sein müssen, sondern auch darauf abzielen können, die durch BGHSt.38, 199 hervorgerufenen Zweifel zu beheben.
  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Die Amtsträgereigenschaft eines freiberuflichen Planungs- oder Prüfingenieurs folgt danach im Falle der Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die hier zweifelsfrei vorlagen, vielmehr ohne weiteres aus dem Wortlaut des § 11 Abs. 1 Nr. 2 c StGB (Ossenbühl JR 1992, 474; vgl. auch OLG Frankfurt/M. NJW 1994, 2242; NStZ 1997, 200, 201; KG NStZ 1994, 242; Lackner/Kühl StGB 22. Aufl. § 11 Rdn. 6, 9; Rohlff, Die Täter der "Amtsdelikte", 1995 S. 170; Samson SK StGB § 11 Rdn. 15; Weiser NJW 1994, 970; Welp in Festschrift für Lackner, 1987 S. 764).
  • OLG Hamm, 14.01.2010 - 2 Ws 347/09

    Außervollzugsetzung eines Haftbefehls; Begriff der Verdunkelungsgefahr

    Die Verdunkelungsgefahr lässt sich auch nicht allein aus der Eigenart des dem Beschuldigten vorgeworfenen Delikts ableiten (so u.a. auch OLG Frankfurt NStZ 1997, 200 und StV 2000, 152[ jeweils für §§ 331 ff. StGB]; OLG Köln StV 1999, 37; OLG München StV 1995, 86; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 30).

    Die demgemäß auch vorzunehmende Prüfung aller Umstände des Einzelfalls (so auch OLG Frankfurt NStZ 1997, 200) führt vorliegend nicht zur Bejahung von "Verdunkelungsgefahr".

    Den Umständen lässt sich darüber hinaus auch nicht entnehmen, dass die gesamte Lebensführung des Beschuldigten auf Verheimlichung, Täuschung und ggf. Drohung ausgerichtet wäre, was ggf. zur Annahme von Verdunkelungsgefahr führen könnte (siehe dazu OLG Köln StV 1999, 37 und OLG Frankfurt NStZ 1997, 200).

  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ws 27/02

    Haftbeschwerde, Untersuchungshaft, Verdunkelungsgefahr, auf Verschleierung

    Die Verdunkelungsgefahr lässt sich auch nicht - entgegen der Ansicht des Amtsgerichts und auch der Strafkammer - allein aus der Eigenart des dem Beschuldigten vorgeworfenen Delikts der Steuerhinterziehung ableiten (so u.a. auch OLG Frankfurt NStZ 1997, 200 und StV 2000, 152 jeweils für §§ 331 ff. StGB ; OLG Köln StV 1999, 37; StraFo 2000, 135; OLG München StV 1995, 86; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 30).

    Die demgemäss auch beim Delikt der Steuerhinterziehung vorzunehmende Prüfung aller Umstände des Einzelfalls (so auch OLG Frankfurt NStZ 1997, 200) führt vorliegend nicht zur Bejahung von "Verdunkelungsgefahr".

    Den Umständen lässt sich darüber hinaus auch nicht entnehmen, dass die gesamte Lebensführung des Beschuldigten auf Verheimlichung, Täuschung und ggf. Drohung ausgerichtet wäre, was ggf. zur Annahme von Verdunkelungsgefahr führen könnte (siehe dazu OLG Köln StV 1999, 37 und OLG Frankfurt NStZ 1997, 200).

  • OLG Köln, 01.02.2000 - 2 Ws 35/00
    Auch Vorsichtsmaßnahmen, mit denen Täter typischerweise die Aufdeckung der Tat zu verhindern oder zu erschweren suchen, begründen nicht ohne weiteres die erforderliche hohe Wahrscheinlichkeit der Verdunkelungsgefahr (OLG Frankfurt, NStZ 1997, 200 [201]; BayObLG NStZ 1996, 403 f.).

    Zu diesen Delikten werden auch die Straftaten nach §§ 331 ff StGB gezählt (Senat StV 1999, 37 f; OLG Frankfurt, NStZ 1997, 200f.f,; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.1998, 3 Ws 543, 584/98).

  • LG Frankfurt/Main, 06.03.2017 - 24 Qs 1/17

    Untersuchungshaft - Wann besteht Fluchtgefahr oder Verdunklungsgefahr?

    Erforderlich sind vielmehr regelmäßig besondere Umstände, die sich aus den konkreten Tat(en) ergeben müssen (OLG Frankfurt am Main NStZ 1997, 200ff. [OLG Frankfurt am Main 30.08.1996 - 1 Hes 191/96] ) .
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2000 - 2 Ws 304/00

    Zuständigkeit in Strafsachen; Besondere Bedeutung des Falles; Bestechlichkeit;

    Damit nahmen beide gem. § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB als Amtsträger in leitender Position Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1997, 200 f.; OLG Karlsruhe NJW 1983, 352 f; OLG Frankfurt NJW NJW 1983, 352 f; OLG Frankfurt NJW 1990, 2075).
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